Bestechung und Korruption.
Die Referentin, Anne Schwöbel, arbeitet für die
Schweizer Sektion von
Transparency International,
eine internationale Nichtregierungs-Organisation,
die sich für die Bekämpfung von Korruption einsetzt.
Was ist Bestechung?
Aktive Bestechung definiert sich als Zuwendung
eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung
eines Beamten zu erwirken. Passive Bestechung ist
die Annahme von Vorteilen durch einen Beamten.
Eine Vorteilsgewährung wäre z.B. 100 Flaschen
Moët, um später eine Bewilligung zu erhalten. Die
Privatbestechung ist dasselbe unter Privaten.
Mit welchen Instrumenten wird Bestechung heute
kontrolliert?
In der Schweiz gilt die OECD-Konvention als nationales
Gesetz. Mit Art. 322septies StGB wurde die
Bestechung ausländischer Beamter unter Strafe
gestellt (früher waren solche Beträge sogar von der
Steuer absetzbar). Art. 100quater StGB bildet eine
Grundlage für die strafrechtliche Haftung von
Unternehmen. In der Praxis ist die Anwendung dieser
Bestimmungen aber gering, bekannt ist einzig
ein kleiner Fall betreffend Zigarettenschmuggel. Auf
internationaler Ebene umfasst die Strafrechtskonvention
des Europarats auch Privatbestechung.
Die UNO-Konvention dazu ist noch nicht in Kraft.
Wie wirksam sind diese Instrumente?
In der Schweiz ist die Bestechung schweizerischer
Amtsträger gut abgedeckt. Bei ausländischen
Beamten steht nur die aktive Bestechung unter
Strafe. Unter Privaten gilt das UWG (Gesetz über den
unlauteren Wettbewerb). Eine Verletzung des UWG
ist aber nur auf Antrag strafbar. Das Gesetz hat
auch Lücken: so sind Sportverbände und NGO’s von
diesem Gesetz wegen ihres idealen Zwecks nicht
erfasst. In der Privatwirtschaft wird erst sanktioniert,
wenn eine Handlung wettbewerbsverzerrend
ist - aber wo fängt “Vetterliwirtschaft” an korrupt zu
sein? In der Schweiz ist das Bewusstsein da, die
Umsetzung fehlt aber noch weitgehend, ausser bei
multinationalen Unternehmen, die zum Teil auch
selbst Regelungen aufstellen.
Was wird auf der politischen Ebene versucht und
was sind die konkreten Schwierigkeiten?
Der zweite Referent, SP-Nationalrat Remo Gysin
erklärt, dass Korruption in der Schweiz eine lange
Tradition hat. Der Druck auf einen “Whistleblower”
war bisher in der Schweiz immer sehr gross. Als
Beispiel gilt der Fall eines Mitarbeiters von Roche,
der einen Millionenskandal aufdeckte. Er durchlief,
was man als “klassische Karriere” bezeichnen
könnte: Kündigung, Ehe kaputt, Selbstmord.
Solches zu verhindern ist ein politisches Ziel. Ein
Ansatz ist, in den Betrieben interne Anlaufstellen zu
schaffen. Dies verhindert auch Korruption - als
Negativbeispiel erinnere man sich an “Meier 19”.
Im Bund wurde schon verlangt, eine solche
Meldestelle pro Departement einzuführen. Der
Bundesrat hat aber nur in der eidgenössischen
Finanzkontrolle eine solche bezeichnet. Es ist denn
auch noch kein Fall gemeldet worden. In Amerika
stehen die “Whistleblower” in einer ganz anderen
Tradition: Sharon Watkins, die den Fall “Enron” ins
Rollen gebracht hat, ist eine Heldin.
Solche Selbstkontrollmechanismen funktionieren in
der Schweiz schlecht und es besteht auch keine
Präventivkultur. Es wurde versucht, die Exportförderung
mit ethischen Werten zu verknüpfen.
Erreicht wurde nur, dass allgemeine Floskeln in die
Verträge aufgenommen wurden. Die Schweiz hat,
weil sie international dazu verpflichtet ist, eine
Meldestelle beim Seco eingerichtet. Es gab bisher
zwei Fälle, die sich allerdings irgendwie von selbst
erledigt haben. Die internationalen Unternehmen
überholen die Nationalstaaten auf diesem Gebiet.
Das Bewusstsein fehlt noch weitgehend. So wurde
von einer Telekommunikationsfirma jedem Parlamentarier
ein Angebot im Wert von ca. Fr. 500.- gemacht
und von der Post hat jeder, der an einer Sitzung teilgenommen
hat, ein Trottinett erhalten. Sehr viele
haben dies Geschenke angenommen. Bedenklich
ist letztlich auch die Parteienfinanzierung.
Auch wo Gesetze vorhanden wären, wird nichts
gemacht: Im KVG und im Heilmittelgesetz wäre eine
gesetzliche Grundlage für eine Kontrolle gegeben.
Der Bund hat aber noch nicht einmal ein
Kreisschreiben erlassen.
Welche Instrumente könnte man einführen?
Einführung einer Meldepflicht auch für Private. Es
würde dann nicht die Gefahr bestehen, dass die
Verantwortung an das schwächste Glied delegiert
wird, wenn solche Meldungen intern verankert sind.
Schutz für “Whistleblower”: Entschädigungen für
Imageverlust, Recht auf Wiedereinstellung. Die
Befürchtung, sie könnten ihren Schutz missbrauchen,
ist unbegründet. Es ist nicht durchdacht,
wenn man meint, durch die bessere Kontrolle
könnte so viel verloren werden.
Als Massnahme könnte man auch die Exportförderung
streichen, wenn eine Firma bei
Bestechungen erwischt wird. Heute sind solche
Firmen beim nächsten Auftrag wieder dabei. Es wird
damit argumentiert, dass wenn wir ein Geschäft
nicht machen, machen es die Franzosen. In England
aber werden korrupte Firmen von Weltbankgeschäften
ausgeschlossen, das nützt.
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