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Bestechung und Korruption - wie steht es um die Schweiz?

Thema der Mitgliederversammlung vom 21. März 2005

von Christa Jost

Bestechung und Korruption.

Die Referentin, Anne Schwöbel, arbeitet für die Schweizer Sektion von
Transparency International, eine internationale Nichtregierungs-Organisation, die sich für die Bekämpfung von Korruption einsetzt.

Was ist Bestechung?
Aktive Bestechung definiert sich als Zuwendung eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung eines Beamten zu erwirken. Passive Bestechung ist die Annahme von Vorteilen durch einen Beamten. Eine Vorteilsgewährung wäre z.B. 100 Flaschen Moët, um später eine Bewilligung zu erhalten. Die Privatbestechung ist dasselbe unter Privaten. Mit welchen Instrumenten wird Bestechung heute kontrolliert?

In der Schweiz gilt die OECD-Konvention als nationales Gesetz. Mit Art. 322septies StGB wurde die Bestechung ausländischer Beamter unter Strafe gestellt (früher waren solche Beträge sogar von der Steuer absetzbar). Art. 100quater StGB bildet eine Grundlage für die strafrechtliche Haftung von Unternehmen. In der Praxis ist die Anwendung dieser Bestimmungen aber gering, bekannt ist einzig ein kleiner Fall betreffend Zigarettenschmuggel. Auf internationaler Ebene umfasst die Strafrechtskonvention des Europarats auch Privatbestechung. Die UNO-Konvention dazu ist noch nicht in Kraft.

Wie wirksam sind diese Instrumente? In der Schweiz ist die Bestechung schweizerischer Amtsträger gut abgedeckt. Bei ausländischen Beamten steht nur die aktive Bestechung unter Strafe. Unter Privaten gilt das UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb). Eine Verletzung des UWG ist aber nur auf Antrag strafbar. Das Gesetz hat auch Lücken: so sind Sportverbände und NGO’s von diesem Gesetz wegen ihres idealen Zwecks nicht erfasst. In der Privatwirtschaft wird erst sanktioniert, wenn eine Handlung wettbewerbsverzerrend ist - aber wo fängt “Vetterliwirtschaft” an korrupt zu sein? In der Schweiz ist das Bewusstsein da, die Umsetzung fehlt aber noch weitgehend, ausser bei multinationalen Unternehmen, die zum Teil auch selbst Regelungen aufstellen.

Was wird auf der politischen Ebene versucht und was sind die konkreten Schwierigkeiten?

Der zweite Referent, SP-Nationalrat Remo Gysin erklärt, dass Korruption in der Schweiz eine lange Tradition hat. Der Druck auf einen “Whistleblower” war bisher in der Schweiz immer sehr gross. Als Beispiel gilt der Fall eines Mitarbeiters von Roche, der einen Millionenskandal aufdeckte. Er durchlief, was man als “klassische Karriere” bezeichnen könnte: Kündigung, Ehe kaputt, Selbstmord. Solches zu verhindern ist ein politisches Ziel. Ein Ansatz ist, in den Betrieben interne Anlaufstellen zu schaffen. Dies verhindert auch Korruption - als Negativbeispiel erinnere man sich an “Meier 19”. Im Bund wurde schon verlangt, eine solche Meldestelle pro Departement einzuführen. Der Bundesrat hat aber nur in der eidgenössischen Finanzkontrolle eine solche bezeichnet. Es ist denn auch noch kein Fall gemeldet worden. In Amerika stehen die “Whistleblower” in einer ganz anderen Tradition: Sharon Watkins, die den Fall “Enron” ins Rollen gebracht hat, ist eine Heldin.

Solche Selbstkontrollmechanismen funktionieren in der Schweiz schlecht und es besteht auch keine Präventivkultur. Es wurde versucht, die Exportförderung mit ethischen Werten zu verknüpfen. Erreicht wurde nur, dass allgemeine Floskeln in die Verträge aufgenommen wurden. Die Schweiz hat, weil sie international dazu verpflichtet ist, eine Meldestelle beim Seco eingerichtet. Es gab bisher zwei Fälle, die sich allerdings irgendwie von selbst erledigt haben. Die internationalen Unternehmen überholen die Nationalstaaten auf diesem Gebiet. Das Bewusstsein fehlt noch weitgehend. So wurde von einer Telekommunikationsfirma jedem Parlamentarier ein Angebot im Wert von ca. Fr. 500.- gemacht und von der Post hat jeder, der an einer Sitzung teilgenommen hat, ein Trottinett erhalten. Sehr viele haben dies Geschenke angenommen. Bedenklich ist letztlich auch die Parteienfinanzierung. Auch wo Gesetze vorhanden wären, wird nichts gemacht: Im KVG und im Heilmittelgesetz wäre eine gesetzliche Grundlage für eine Kontrolle gegeben. Der Bund hat aber noch nicht einmal ein Kreisschreiben erlassen.

Welche Instrumente könnte man einführen?
Einführung einer Meldepflicht auch für Private. Es würde dann nicht die Gefahr bestehen, dass die Verantwortung an das schwächste Glied delegiert wird, wenn solche Meldungen intern verankert sind. Schutz für “Whistleblower”: Entschädigungen für Imageverlust, Recht auf Wiedereinstellung. Die Befürchtung, sie könnten ihren Schutz missbrauchen, ist unbegründet. Es ist nicht durchdacht, wenn man meint, durch die bessere Kontrolle könnte so viel verloren werden. Als Massnahme könnte man auch die Exportförderung streichen, wenn eine Firma bei Bestechungen erwischt wird. Heute sind solche Firmen beim nächsten Auftrag wieder dabei. Es wird damit argumentiert, dass wenn wir ein Geschäft nicht machen, machen es die Franzosen. In England aber werden korrupte Firmen von Weltbankgeschäften ausgeschlossen, das nützt.

Letzte Änderung: 22.4.2012, 16:23 Uhr SP6.
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