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Jugendgewalt und Strafrecht
Monatsversammlung vom 28. Januar 2008 zum Thema Jugendgewalt und Strafrecht
Referent : Hansulrich Gürber ,leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich

von Christoph Gut




Jugendgewalt und Strafrecht

Eine Reihe gravierender Fälle von Jugendgewalt (Rhäzüns, Steffisburg, Seebach und weitere) hat in den letzten zwei Jahren eine heftig geführte politische Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst, die im Wahlkampf vom vergangenen Herbst ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Die Jugendkriminalität war im 2007 ein Dauerbrenner in den Medien. Das Thema Kriminalität allgemein erhält schon seit langem eine hohe mediale Beachtung und ist in den Lokalnachrichten allgegenwärtig. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass die Furcht vor der Kriminalität und die polizeilich registrierte Kriminalitätsentwicklung mehr und mehr auseinanderdriften. (1)

Die Verbrechenshäufigkeit wird in erheblichem und zunehmendem Masse überschätzt.



Daten zur Jugendkriminalität Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern die Jugendkriminalität tatsächlich zugenommen hat. Die vorhandenen Daten geben leider kein eindeutiges Bild der aktuellen Situation. Expertinnen und Experten geben daher in den Medien auf die gestellte Frage unterschiedliche Meinungen ab. Anhand einer kurzen Presseschau des letzten Monats soll ein Überblick über das Meinungsspektrum geschaffen werden.
Der Zürcher Strafrechtsprofessor und Kriminologe Martin Killias fast in der NZZ vom 31.12.07 seine Analyse aller Daten zur Kriminalität wie folgt zusammen:

Bestimmte Kriminalitätsformen sind seit 20 Jahren rückläufig, andere haben stark zugenommen.



Laut den Polizeistatistiken stagniert die Zahl der Eigentumsdelikten oder geht zum Teil zurück, bei den Gewaltdelikten ist ein starker Zuwachs festzustellen. Diese Zunahme betrifft hauptsächlich Jugendliche - bei den Tätern wie auch bei den Opfern." Anhand von Opfer- und Täterbefragungen (2) sowie Erhebungen von Notfallstationen “stellen wir fest, dass nicht unbedingt mehr Leute betroffen sind. Aber die Leute, die es sind, sind häufiger Opfer und Täter als früher." Die Opfer sind zudem tendenziell auch schwerer betroffen. Martin Kieswetter (Gerichtspsychiater) ergänzt im gleichen Artikel:

Es gibt eine Subkultur, die in der Gewalt zunehmend eine grosse Rolle spielt und sie als Mittel zur Durchsetzung von Machtansprüchen akzeptiert.

Tatsächlich sind die Zahlen laut der polizeilichen Kriminalstatistik (3) klar: Die angezeigten Fälle bei Körperverletzung und Raub haben sich seit 1990 verdreifacht, bei Drohung und Nötigung sogar verachtfacht, während sich die Fälle der Vermögensdelikte rückläufig entwickelten. Diese Entwicklung deckt sich überdies mit den Zahlen, die in Deutschland (4) erhoben wurden. Unklar hingegen ist, ob die angezeigten Straftaten die tatsächlich begangenen Straftaten wiedergeben. Eine stärkere Sensibilisierung der Gesellschaft für gewalttätiges Verhalten und eine erhöhte Anzeigebereitschaft könnten die Fallzahlen nach oben getrieben haben.

Diese Vermutung wird durch die Resultate einer jüngst veröffentlichten Befragung von 5000 Zürcher Jugendlichen nahe gelegt (5).
Martin Eisner und Denis Ribeaud von der Universität Zürich stellen bei einem Vergleich zweier Befragungen aus dem Jahre 1999 und 2007 keine signifikante Zunahme bei allen gewalttätigen Delikten, ausgenommen Raub, fest (6).
Die beiden Forscher zeigen sich überzeugt, dass die auf Selbstdeklaration beruhenden Zahlen im Gegensatz zu den Kriminalstatistiken ein unverzerrtes Abbild der realen Jugendkriminalität lieferten, zumal sich die Zürcher Resultate mit den Resultaten von Jugendbefragungen in Deutschland, Schweden und der Niederlande deckten. Der Basler Strafrechtsprofessor und ehemalige SP Grossrat Peter Aebersold nimmt in der NZZ am Sonntag vom 09.12.07 eine Mitteposition zwischen der Position von Killias und derjenigen von Eisner-Ribeaud ein. Aebersold neigt zur Auffassung,

dass der Sensibilisierungseffekt [...] nicht genügt, um die ganze Zunahme der registrierten Gewaltdelikte zu erklären." [...] Täter- und Opferbefragungen und die Statistiken der Notfallstationen deuteten darauf hin, “dass sowohl Jugendliche als auch Erwachsene im Alltag tatsächlich häufiger Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen anwendeten.



Während die Wissenschaft über die Häufigkeit von Jugendgewalt keinen Konsens findet, sind sich Fachleute, die täglich mit straffälligen Jugendlichen zu tun haben, über gewisse Merkmale der heutigen Jugendgewalt einig.

Hansulrich Gürber (leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich), Heinz Studer (Jugenddienst der Stadtpolizei Zürich) und Roland Zurkirchen (Leiter der Fachstelle für Gewaltprävention des Schul- und Sportdepartements) halten an einer Podiumsdiskussion vom 31.11.07 gemeinsam fest, dass die Jugendgewalt brutaler geworden ist. (7)

Früher wurde gedroht, bevor zugeschlagen wurde." Heute wird direkt und brutal zugeschlagen.



Das neue Jugendstrafrecht

Nachdem das Thema Jugendgewalt von der SVP erfolgreich lanciert wurde, wird von der SP eine Antwort auf das Phänomen “Jugendgewalt" erwartet. Solange sich die Wissenschaft jedoch über dieses Phänomen uneinig ist, ist eine rein wissenschaftliche Argumentation für die SP gefährlich. Es wird immer wieder Fälle von schwerer Jugendgewalt geben, die in den Medien Schlagzeilen machen. Auf die dadurch ausgelöste Empörung kann die SP mit dem Hinweis auf den Sensibilisierungseffekt bei Krinimalstatistiken allein nicht reagieren. Gefordert sind dann Vorschläge für konkrete Massnahmen.

Daniel Jositsch und Chantal Galladé haben mit ihrem 12-Punkte Plan den Versuch unternommen, hier eine Lösung zu finden. Mit der geschickten Verknüpfung der Jugendgewalt mit dem Thema Schulprobleme haben sie einen für die SP vielversprechenden Ansatz gemacht. Unter den 12 vorgeschlagenen Massnahmen finden sich konkret zwei Massnahmen, die eine Änderung des 2003 neu geschaffenen Jungendstrafrechts erfordern. Es sind dies die Forderungen, das Strafrechtsalter von 15 auf 10 Jahre zu senken und die Altersgrenze für die Beendigung von Erziehungsmassnahmen nach Jugendstrafrecht von 22 wieder auf 25 Jahre zu erhöhen.


Vor allem die erste Massnahme führte bereits während des Wahlkampfs zu Widerspruch innerhalb der SP. Bisher hat die SP als Partei sich zum 12-Punkte-Plan von Daniel Jositsch und Chantal Galladé noch keine Meinung gebildet. Dies gilt im Besonderen für die zwei das Jugendstrafrecht betreffenden Massnahmen.


  1. Vgl. NZZ am Sonntag vom 9.12.07, S. 30 f
  2. u.a. Killias und Lamon 2000, Schweizerische Opferbefragung
  3. Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz 2006, Bundesamt für Polizei 2007, S.2ff
  4. Vgl. Der Spiegel vom 07.01.08, S. 21-38
  5. Vgl. Eisner, Ribeaud und Bittler 2006, Prävention von Jugendgewalt, Studie im Auftrag der Eidgenössischen Ausländerkommission, S.10
  6. Vgl. NZZ vom 15/16.12.07, S. 59
  7. Vgl. TA vom 01.12.07, S. 60
Letzte Änderung: 22.4.2012, 16:24 Uhr SP6.
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