Ruth Gurny leitete bis zu ihrer Pensionierung Ende
2008 die Forschungsabteilung des Departements
Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften. Zusammen mit
Beat Ringger, Geschäftsleiter von
Denknetz
Schweiz und Zentralsekretär vpod, sowie weiteren
AutorInnen stellte Ruth Gurny letztes Jahr mit
dem im Verlag edition 8 erschienenen Buch «Die
Grosse Reform - Die Schaffung einer Allgemeinen
Erwerbsversicherung AEV» ein konkretes Projekt
für eine umfassende Reform der Sozialversicherungen
zur Diskussion.
Die bestehenden Sozialversicherungssysteme
sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten sowohl
politisch und finanziell als auch organisatorisch
und strukturell massiv unter Druck geraten.
Die stetig wachsenden Fallzahlen bei der IV
und der Sozialhilfe sowie die periodisch anschnellende
Zahl von Arbeitslosen und Ausgesteuerten,
verursacht durch diverse Krisen in
der Finanz- und Realwirtschaft, be- und überlasten
die Systeme zusehends. Bereits in verschiedenen
Revisionsrunden wurden Leistungen gekürzt,
ein weiterer Abbau ist in der gegenwärtigen
Wirtschaftskrise absehbar. Doppelspurigkeiten
und Abgrenzungsprobleme machen zudem
aufwendige Koordinationsarbeiten notwendig
und belasten die Systeme zusätzlich. Gleichzeitig
werden die aufgrund der Entwicklungen in
der Erwerbswelt (Feminisierung des Erwerbs, Zunahme
der Teilzeitarbeit, Diskontinuität der Erwerbsbiografie,
Flexibilisierung der Arbeitszeiten
und -pensen, Prekarisierung der Erwerbarbeit)
vielfältiger gewordenen Risiken durch die Systeme
der sozialen Sicherheit immer weniger und
immer schlechter abgedeckt.
Das heutige System der sozialen Sicherheit umfasst
neben diversen Ausgaben der Öffentlichen
Hand in Form von Subventionen, Zulagen, Beiträgen
und allgemeinen Finanzierung 12 verschiedene
Zweige von Sozialversicherungen und Bedarfsleistungssystemen
Gemäss Reformvorschlag soll
nun eine einheitliche Versicherung für die ganze
Erwerbszeit geschaffen werden (Zusammenfassen
von IV, Ergänzungsleistungen IV, ALV, EO,
oblig. UV, Krankentaggeld und Sozialhilfe).
Garantie auf gute Arbeit oder Taggeld:
Anstelle der bisherigen Palette von Einzelversicherungen
wird eine einzige Sozialversicherung
geschaffen, die allen BewohnerInnen
der Schweiz während der Erwerbsphase
die materielle Existenz sichert. Sie basiert auf
der Vorstellung der Gegenseitigkeit: Die Gesellschaft
ist verpflichtet, den Menschen gute Arbeit
(im Sinne von Decent work gemäss Definition
der International Labor Organisation ILO) zur
Verfügung zu stellen. Im Gegenzug sind die
Menschen verpflichtet, solche Arbeit zu leisten.
Wer aufgrund von Krankheit, Unfall, Mutterschaft
oder Kleinkinderbetreuung keiner oder
nur begrenzter Erwerbsarbeit nachgehen kann,
ist von der AEV über Taggelder gesichert. Wer
aufgrund einer lange andauernden oder bleibenden
Beeinträchtigung seiner psychischen
oder körperlichen Kräfte keine Arbeit leisten
kann, erhält eine Rente. Wer den Gesellschaftsvertrag
nicht einhält und keine Arbeit leistet,
obwohl er/sie dazu im Stande wäre, muss mit
dem sozialen Existenzminimum der Sozialhilfe
auskommen. Die Sozialhilfe selbst wird in die
AEV integriert und auf eine schweizweit einheitliche
Basis gestellt.
-
Krankentaggelder
Die AEV richtet endlich Krankentaggelder aus
und schliesst damit eine schwerwiegende Versicherungslücke
und damit Armutsfalle. Eine grosse
Zahl von Arbeitnehmenden ist heute zwar
über Gesamtarbeitsverträge abgesichert. Dennoch
bleiben zu viele ArbeitnehmerInnen ungeschützt
und gleiten im Krankheitsfall schnell in
die Armut ab.
-
Obligatorium für Selbstständige
Die AEV integriert selbstständig Erwerbende in
das Versicherungsobligatorium und sichert ihnen
damit gute Leistungen zu solidarischen Versicherungsbeiträgen.
- Ergänzungsleistungen für
Working Poor Familien
Die AEV integriert in ihre Leistungspalette Ergänzungsleistungen
für Familien, die sonst unter
das soziale Existenzminimum geraten.
-
Leistungsverbesserungen bei der Wiederaufnahme
von Erwerbsarbeit nach einer Kinderbetreuungsphase
oder nach einer Weiterbildungsphase
Wer an diesen beiden Schwellen nicht im gesuchten
Umfang Erwerbsarbeit findet, die den
Kriterien von Decent Work entspricht, erhält
Taggelder, die den erworbenen Qualifikationen
entsprechen.
Konkret umfasst die AEV folgende Neuerungen:
Kurz: Mit der AEV wird eine schweizweit einheitliche
Versicherung für die ganze Erwerbszeit geschaffen.
Das Abschieben von «Fällen» von einer
Sozialversicherung in eine andere wird unterbunden.
Die unbeschränkten Taggelder mildern die
Angst vor Armut und sozialem Abstieg und ermöglichen
Arbeitslosen, sich ohne psychischen Druck
der Arbeitssuche zu widmen. Das Abgleiten in die
Sozialhilfe bleibt Arbeitslosen und Kranken erspart.
Es werden wichtige Lücken im Sozialversicherungssystem
geschlossen. Familienarbeit wird nicht mehr abgestraft und Aus- und Weiterbildung
wird honoriert. Mit einem Mehraufwand von rund
einer Milliarde Franken ist die Reform zudem vergleichsweise
kostengünstig und liesse sich, wie
die AutorInnen ausführlich darlegen, sozial verträglich
über Lohnprozente (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge)
und Einkommensprozente
(bei Selbständigerwerbenden) finanzieren.
Natürlich steht die AEV auch in Konkurrenz zu anderen
von linker Seite diskutierten Reformideen.
Vor allem das Verhältnis zur Idee der Steuergutschriften
sowie die Konsequenzen der AEV für
bereits bestehende, sozial begründete Steuerabzüge
lohnen eine ausführliche Diskussion.
Gurny, R., Ringger B. (2009). Die grosse Reform -
Die Schaffung einer Allgemeinen Erwerbsversicherung
AEV. Zürich: edition 8.
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