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Die allgemeine Erwerbsversicherung (AEV)

Die Schaffung einer Allgemeinen Erwerbsversicherung

von Christoph Gut

Ruth Gurny leitete bis zu ihrer Pensionierung Ende 2008 die Forschungsabteilung des Departements Soziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Zusammen mit Beat Ringger, Geschäftsleiter von Denknetz Schweiz und Zentralsekretär vpod, sowie weiteren AutorInnen stellte Ruth Gurny letztes Jahr mit dem im Verlag edition 8 erschienenen Buch «Die Grosse Reform - Die Schaffung einer Allgemeinen Erwerbsversicherung AEV» ein konkretes Projekt für eine umfassende Reform der Sozialversicherungen zur Diskussion.

Die bestehenden Sozialversicherungssysteme sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten sowohl politisch und finanziell als auch organisatorisch und strukturell massiv unter Druck geraten. Die stetig wachsenden Fallzahlen bei der IV und der Sozialhilfe sowie die periodisch anschnellende Zahl von Arbeitslosen und Ausgesteuerten, verursacht durch diverse Krisen in der Finanz- und Realwirtschaft, be- und überlasten die Systeme zusehends. Bereits in verschiedenen Revisionsrunden wurden Leistungen gekürzt, ein weiterer Abbau ist in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise absehbar. Doppelspurigkeiten und Abgrenzungsprobleme machen zudem aufwendige Koordinationsarbeiten notwendig und belasten die Systeme zusätzlich. Gleichzeitig werden die aufgrund der Entwicklungen in der Erwerbswelt (Feminisierung des Erwerbs, Zunahme der Teilzeitarbeit, Diskontinuität der Erwerbsbiografie, Flexibilisierung der Arbeitszeiten und -pensen, Prekarisierung der Erwerbarbeit) vielfältiger gewordenen Risiken durch die Systeme der sozialen Sicherheit immer weniger und immer schlechter abgedeckt. Das heutige System der sozialen Sicherheit umfasst neben diversen Ausgaben der Öffentlichen Hand in Form von Subventionen, Zulagen, Beiträgen und allgemeinen Finanzierung 12 verschiedene Zweige von Sozialversicherungen und Bedarfsleistungssystemen Gemäss Reformvorschlag soll nun eine einheitliche Versicherung für die ganze Erwerbszeit geschaffen werden (Zusammenfassen von IV, Ergänzungsleistungen IV, ALV, EO, oblig. UV, Krankentaggeld und Sozialhilfe).

Garantie auf gute Arbeit oder Taggeld:

Anstelle der bisherigen Palette von Einzelversicherungen wird eine einzige Sozialversicherung geschaffen, die allen BewohnerInnen der Schweiz während der Erwerbsphase die materielle Existenz sichert. Sie basiert auf der Vorstellung der Gegenseitigkeit: Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Menschen gute Arbeit (im Sinne von Decent work gemäss Definition der International Labor Organisation ILO) zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug sind die Menschen verpflichtet, solche Arbeit zu leisten. Wer aufgrund von Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Kleinkinderbetreuung keiner oder nur begrenzter Erwerbsarbeit nachgehen kann, ist von der AEV über Taggelder gesichert. Wer aufgrund einer lange andauernden oder bleibenden Beeinträchtigung seiner psychischen oder körperlichen Kräfte keine Arbeit leisten kann, erhält eine Rente. Wer den Gesellschaftsvertrag nicht einhält und keine Arbeit leistet, obwohl er/sie dazu im Stande wäre, muss mit dem sozialen Existenzminimum der Sozialhilfe auskommen. Die Sozialhilfe selbst wird in die AEV integriert und auf eine schweizweit einheitliche Basis gestellt.

  • Krankentaggelder
    Die AEV richtet endlich Krankentaggelder aus und schliesst damit eine schwerwiegende Versicherungslücke und damit Armutsfalle. Eine grosse Zahl von Arbeitnehmenden ist heute zwar über Gesamtarbeitsverträge abgesichert. Dennoch bleiben zu viele ArbeitnehmerInnen ungeschützt und gleiten im Krankheitsfall schnell in die Armut ab.

  • Obligatorium für Selbstständige
    Die AEV integriert selbstständig Erwerbende in das Versicherungsobligatorium und sichert ihnen damit gute Leistungen zu solidarischen Versicherungsbeiträgen.

  • Ergänzungsleistungen für Working Poor Familien
    Die AEV integriert in ihre Leistungspalette Ergänzungsleistungen für Familien, die sonst unter das soziale Existenzminimum geraten.

  • Leistungsverbesserungen bei der Wiederaufnahme von Erwerbsarbeit nach einer Kinderbetreuungsphase oder nach einer Weiterbildungsphase
    Wer an diesen beiden Schwellen nicht im gesuchten Umfang Erwerbsarbeit findet, die den Kriterien von Decent Work entspricht, erhält Taggelder, die den erworbenen Qualifikationen entsprechen.

Konkret umfasst die AEV folgende Neuerungen:

Kurz: Mit der AEV wird eine schweizweit einheitliche Versicherung für die ganze Erwerbszeit geschaffen. Das Abschieben von «Fällen» von einer Sozialversicherung in eine andere wird unterbunden. Die unbeschränkten Taggelder mildern die Angst vor Armut und sozialem Abstieg und ermöglichen Arbeitslosen, sich ohne psychischen Druck der Arbeitssuche zu widmen. Das Abgleiten in die Sozialhilfe bleibt Arbeitslosen und Kranken erspart. Es werden wichtige Lücken im Sozialversicherungssystem geschlossen. Familienarbeit wird nicht mehr abgestraft und Aus- und Weiterbildung wird honoriert. Mit einem Mehraufwand von rund einer Milliarde Franken ist die Reform zudem vergleichsweise kostengünstig und liesse sich, wie die AutorInnen ausführlich darlegen, sozial verträglich über Lohnprozente (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) und Einkommensprozente (bei Selbständigerwerbenden) finanzieren. Natürlich steht die AEV auch in Konkurrenz zu anderen von linker Seite diskutierten Reformideen. Vor allem das Verhältnis zur Idee der Steuergutschriften sowie die Konsequenzen der AEV für bereits bestehende, sozial begründete Steuerabzüge lohnen eine ausführliche Diskussion.

Gurny, R., Ringger B. (2009). Die grosse Reform - Die Schaffung einer Allgemeinen Erwerbsversicherung AEV. Zürich: edition 8.

Letzte Änderung: 22.12.2011, 21:48 Uhr SP6.
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